Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen, geistigen, Sinnes- und seelischen Behinderung oder für Schülerinnen und Schüler, die von einer Behinderung bedroht sind. Sie ermöglicht eine angemessene Teilhabe an Bildung. Die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen sind in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24 (Bildung) definiert.
Schulbegleitung ist prinzipiell in allen Schulformen möglich.
Sie bietet eine individuelle, auf die Schülerinnen und Schüler abgestimmte Unterstützung an, damit sie den Schullalltag mit ihren vielfältigen Herausforderungen meistern können. Den Schülerinnen und Schülern soll der Besuch an der Schule ermöglicht werden, die ihren vorhandenen Fähigkeiten und Stärken entspricht. So können ihnen gelingende und nachhaltige Bildungs- bzw. Berufsbiografien ermöglicht werden.
Aufgaben des/der Schulbegleiter*in
- Ermöglichung der Teilnahme am Unterricht
- Begleitung und Unterstützung während des Unterrichtsvorhaben
- Förderung von Konzentration, Lernfähigkeit und Lernbereitschaft
- sozial-emotionale Kompetenzen stärken
- Sprachförderung
- Unterstützung des Lern- und Arbeitsverhaltens
- Lern- und Arbeitsprozesse strukturieren
- Problemlösestrategien entwickeln
- Förderung der sozialen Integration und der
- Unterstützung beim Einsatz besonderer Hilfsmittel
- Hilfestellungen im schulischen Alltag (An- und Auskleiden, Pausensituationen, Mobilität etc.)
- enge Zusammenarbeit und Kooperation mit schulischem Personal (Lehrkräfte etc.) und anderen Institutionen (Jugendamt, Teilhabefachdienst etc.)
Die Aufgaben orientieren sich grundsätzlich an den Hilfebedarfen der Schülerinnen und Schüler.
Folgende Leistungen sind keine Leistungen der Schulbegleitung
- Vermittlung von schulischen Lerninhalten
- Lehrfunktion
- pädagogische Gesamtförderung (bleibt in der Verantwortung der Schule)
- Begleitung von Schulveranstaltungen oder Klassenfahrten (nur nach Genehmigung)
- komplexe pflegerische Maßnahmen und Behandlungspflege